ETF: ausschüttend oder thesaurierend? Warum die alte Steuer-Antwort 2026 nicht mehr stimmt

9.7.2026 Alexander Dusetti

Paul, 29, Informatiker, kam neulich mit einer Frage zu mir, die er für eine Formalie hielt: Er wollte seinen Sparplan aufstocken und hatte beim Einrichten gesehen, dass es seinen Welt-ETF in zwei Varianten gibt – ausschüttend und thesaurierend. Kurz gegoogelt, und die Antwort schien eindeutig: Überall stand, thesaurierend sei wegen der Steuerstundung die klügere Wahl, das habe er auch vor vier Jahren so gelesen und entsprechend gekauft. Ich musste ihn dann leider aufhalten, denn dieser Rat stammt aus einer Steuerwelt, die es so nicht mehr gibt. Er ist nicht falsch geworden – aber die Begründung ist es, und mit ihr verschieben sich die Fälle, in denen die andere Variante die bessere ist.

Die kurze Antwort für alle, die nur die Entscheidung brauchen: Für die Ansparphase bleibt der thesaurierende ETF meist die richtige Wahl – allerdings wegen des Verhaltens, nicht wegen der Steuer. Der alte Steuervorteil ist durch die Vorabpauschale weitgehend eingeebnet, und 2026 mit dem Rekord-Basiszins von 3,20 Prozent versteuern beide Varianten laufend fast denselben Betrag. Die Entscheidung falls heute über drei andere Dinge: wie du deinen Sparerpauschbetrag nutzt, ob du Ausschüttungen wirklich diszipliniert wieder anlegst, und ein kleines Liquiditätsdetail im Januar, das viele auf dem falschen Fuß erwischt.

Der Reihe nach – mit Pauls Zahlen, den aktuellen Werten und einer Warnung am Ende, die dich vor einem unnötig teuren Wechsel bewahrt.


Zwei Varianten, ein Fonds: der Unterschied in einer Minute

Die kurze Antwort: Beide Varianten halten identische Aktien und kassieren identische Dividenden. Der Ausschütter überweist sie dir aufs Konto, der Thesaurierer legt sie automatisch im Fonds wieder an. Steuerlich zahlst du beim Ausschütter sofort auf jede Ausschüttung, beim Thesaurierer jährlich die Vorabpauschale – eine Mindestbesteuerung, die genau diesen Unterschied ausgleichen soll.

Im Kern geht es um eine einzige Frage: Was passiert mit den Dividenden, die die Unternehmen im Fonds ausschütten? Der ausschüttende ETF sammelt sie und überweist sie dir regelmäßig, meist quartalsweise. Das Geld liegt dann auf deinem Verrechnungskonto, versteuert (nach Abzug der Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs fallen effektiv 18,46 Prozent an, soweit dein Freistellungsauftrag nicht greift), und wartet darauf, dass du etwas damit machst. Der thesaurierende ETF behält dieselben Dividenden im Fonds und kauft davon weitere Aktien – dein Anteil wird dadurch mehr wert, ohne dass du einen Finger rührst. Der Zinseszins läuft eingebaut mit. Um die langfristigen Auswirkungen auf dein Endvermögen zu simulieren, kannst du den ETF-Rendite-Rechner nutzen.

Wohin die Dividenden fließen: ausschüttend gegen thesaurierendFlussdiagramm. Dieselben Dividenden nehmen zwei Wege: beim Ausschütter aufs Verrechnungskonto mit sofortiger Steuer und manueller Wiederanlage, beim Thesaurierer automatisch zurück in den Fonds mit jährlicher Vorabpauschale.Gleiche Dividenden, zwei WegeDividenden im Fondsidentisch bei beiden VariantenAusschüttendGutschrift aufs Verrechnungskonto,meist quartalsweiseSteuer sofort auf jede AusschüttungWiederanlage: von Handhier versickern in der Praxis ErträgeThesaurierendErträge bleiben im Fonds,Anteilswert steigt entsprechendVorabpauschale jeweils im JanuarWiederanlage: automatischZinseszins ohne ZutunBeide Varianten halten dieselben Aktien – der Unterschied liegt allein im Umgang mit den Erträgen.

Der Unterschied liegt nicht in der Anlage, sondern im Weg der Erträge: Der Ausschütter überweist die Dividenden aufs Konto – versteuert und auf deine Disziplin bei der Wiederanlage angewiesen. Der Thesaurierer legt dieselben Erträge automatisch wieder an; dafür bucht die Bank einmal jährlich die Vorabpauschale ab.

Bis 2018 hatte der Thesaurierer damit einen massiven Steuervorteil: Solange nichts ausgeschüttet und nichts verkauft wurde, floss auch keine Steuer, teilweise über Jahrzehnte. Genau das wollte der Gesetzgeber nicht mehr, und deshalb gibt es seither die Vorabpauschale – eine jährliche fiktive Mindestbesteuerung für Fonds, die wenig oder nichts ausschütten. Ihre Höhe hängt am sogenannten Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr aus der Rendite von Bundesanleihen ableitet. Und dieser Basiszins ist der Grund, warum die alte Standard-Antwort inzwischen wackelt: In den Nullzinsjahren lag er bei null oder sogar im Minus, die Vorabpauschale fiel schlicht aus, und der Thesaurierer-Vorteil war real. Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins auf 3,20 Prozent festgesetzt – der höchste Wert seit Einführung der Regel.


Warum der Steuervorteil der Thesaurierer 2026 praktisch verschwunden ist

Die kurze Antwort: Aus dem Basiszins von 3,20 Prozent ergibt sich ein steuerpflichtiger Basisertrag von 2,24 Prozent des Depotwerts – und das ist mehr, als ein typischer Welt-ETF überhaupt ausschüttet. Ausschütter und Thesaurierer versteuern laufend also fast denselben Betrag; der jahrelang gepredigte Stundungsvorteil ist auf einen Rest zusammengeschmolzen.

Schauen wir uns die Mechanik mit Pauls 40.000 Euro an, ohne Formelnotation, einfach durchgerechnet. Beim Thesaurierer nimmt die Bank den Depotwert zum Jahresanfang, rechnet darauf den Basiszins von 3,20 Prozent und davon 70 Prozent (der gesetzliche Abschlag, weil ein Teil der Fondsrendite aus Kursgewinnen stammt). Bei Paul sind das 40.000 mal 3,20 Prozent mal 0,7 – rund 896 Euro fiktiver Ertrag, der versteuert wird, als wäre er ausgeschüttet worden. Wichtig dabei: Diese Pauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt; hat der Fonds ein Verlustjahr, fällt gar nichts an. Beim Ausschütter derselben Größe kommt ein Welt-ETF mit typischerweise etwa 1,5 bis 1,8 Prozent Ausschüttungsrendite auf 600 bis 720 Euro tatsächlich ausgezahlte und sofort versteuerte Erträge – und falls die Ausschüttung unter dem Basisertrag bleibt, wird sogar noch der Rest als Vorabpauschale nachbesteuert, sodass beide am Ende auf nahezu identische laufend steuerpflichtige Beträge kommen.

Man muss sich das einmal klarmachen, weil es dem widerspricht, was seit Jahren in jedem Forum steht: Der Thesaurierer versteuert 2026 laufend eher etwas mehr als das, was ein Ausschütter tatsächlich auszahlt. Von Stundung kann in Jahren mit ordentlicher Wertentwicklung kaum noch die Rede sein. Was vom alten Vorteil übrig bleibt, ist die Deckelung in schwachen Jahren – fällt der Markt, zahlt der Thesaurierer nichts, während der Ausschütter seine Dividenden trotzdem versteuert – und die Tatsache, dass bereits versteuerte Vorabpauschalen beim späteren Verkauf angerechnet werden, eine Doppelbesteuerung findet also nicht statt.

Laufend steuerpflichtige Erträge je 10.000 Euro: früher und heuteSäulendiagramm. Vergleicht die laufend steuerpflichtigen Erträge von ausschüttenden und thesaurierenden ETFs in der Nullzinszeit und im Jahr 2026.Der geschrumpfte UnterschiedLaufend steuerpflichtiger Ertrag je 10.000 Euro Aktien-ETF, vor TeilfreistellungNullzins-Jahre (Basiszins 0 %)~170 €Ausschütter0 €Thesauriererechter Stundungsvorteil2026 (Basiszins 3,20 %)~170 €Ausschütter~157 €ThesauriererVorabpauschaleAnnahmen: 1,7 % Ausschüttungsrendite; Basisertrag 2026 = 3,20 % × 0,7 = 2,24 %, gedeckelt auf die Wertsteigerung. In Verlustjahren zahlt der Thesaurierer nichts. Proportionale Darstellung.

In der Nullzinszeit war der Vorteil real: Der Thesaurierer versteuerte laufend nichts, der Ausschütter seine kompletten Dividenden. Mit dem Basiszins von 3,20 Prozent für 2026 hat sich das eingeebnet – der fiktive Basisertrag des Thesaurierers liegt inzwischen in derselben Größenordnung wie eine typische Ausschüttung, in guten Börsenjahren sogar leicht darüber. Der Steuerunterschied taugt damit nicht mehr als Entscheidungsgrundlage. Beispielwerte je 10.000 Euro, gerundet.

Duse-Check: Das Januar-Detail, das jedes Jahr für Verwirrung sorgt

Ein praktischer Punkt, der in der Theorie-Debatte regelmäßig untergeht und mir jeden Januar ein paar irritierte Nachrichten beschert: Die Steuer auf die Vorabpauschale bucht die Depotbank am ersten Werktag des Folgejahres direkt vom Verrechnungskonto abbucht – für das Jahr 2026 also Anfang Januar 2027. Als Größenordnung kannst du dir für Aktien-ETFs rund 41 Euro je 10.000 Euro Depotwert merken, bei Paul mit seinen 40.000 Euro also um die 165 Euro, sofern kein Freistellungsauftrag greift. Wer sein Verrechnungskonto grundsätzlich leerräumt, erlebt dann eine von zwei Überraschungen: Entweder rutscht das Konto ins Minus, oder die Bank verkauft eigenmächtig ein paar Fondsanteile, um die Steuer zu begleichen – beides unnötig ärgerlich und mit zwei Handgriffen vermeidbar. Erstens: Freistellungsauftrag einrichten und sinnvoll verteilen, denn solange der Sparerpauschbetrag reicht, wird schlicht nichts abgebucht (bei den meisten kleineren Depots frisst der Pauschbetrag die komplette Vorabpauschale auf). Zweitens: Falls der Pauschbetrag anderweitig verplant ist, im Dezember einen kleinen Puffer aufs Verrechnungskonto legen. Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer, sondern eine vorgezogene – sie wird beim späteren Verkauf voll angerechnet. Aber vorgezogen heißt eben: Das Geld muss im Januar da sein.


Worüber die Entscheidung 2026 wirklich fällt

Die kurze Antwort: Wenn die Steuer kaum noch einen Unterschied macht, entscheiden drei weichere Faktoren – die automatische Wiederanlage (der eingebaute Schutz vor dem Versickern der Erträge), die Frage, ob dein Sparerpauschbetrag überhaupt genutzt wird, und dein ehrliches Verhältnis zu regelmäßigen Zahlungseingängen.

KriteriumAusschüttendThesaurierend
Laufende Steuer 2026auf jede AusschüttungVorabpauschale in ähnlicher Höhe
Wiederanlage der Erträgemanuell – scheitert oftautomatisch im Fonds
Pauschbetrag-Nutzungautomatisch über Ausschüttungenüber Vorabpauschale oder gezielte Verkäufe
VerlustjahreDividenden werden trotzdem versteuertkeine Vorabpauschale
Passt zukleinen Depots, Cashflow-Menschenlangfristigem Vermögensaufbau

Beide Varianten sind solide – es geht nicht um richtig oder falsch, sondern darum, welche zu deinem Depot und deinem Verhalten passt.

Der wichtigste Punkt in dieser Tabelle ist aus meiner Sicht die Zeile zur Wiederanlage, und zwar aus einem Grund, der nichts mit Mathematik zu tun hat. Damit ein ausschüttender ETF dieselbe Endsumme erreicht wie sein thesaurierender Zwilling, muss jede einzelne Ausschüttung wieder angelegt werden – vier Mal im Jahr, über Jahrzehnte, auch wenn es nur 87 Euro sind und sich der Aufwand gerade nicht lohnt, auch wenn das Geld auf dem Konto zufällig genau die Lücke im Urlaubsbudget füllen würde. Ich sehe in Depots regelmäßig, wie das ausgeht: Die ersten Jahre wird brav reinvestiert, dann bleibt mal eine Ausschüttung liegen, dann zwei, und nach zehn Jahren ist ein hübscher vierstelliger Betrag einfach im Konsum versickert, ohne dass es sich je nach einer Entscheidung angefühlt hätte. Der Thesaurierer hat dieses Leck verhaltensbedingt nicht – er ist die eingebaute Version genau der Automatisierung, die ich beim Thema Anlegerverhalten immer wieder predige (warum das eigene Verhalten die teuerste Renditebremse ist). Wer manuelle Anpassungen an der Gewichtung seiner ETFs vornehmen möchte, kann auch den Rebalancing-Rechner zur Aufteilung der Reinvestition nutzen.

Auf der anderen Seite steht das Pauschbetrag-Argument, und das ist der eine Fall, in dem der Ausschütter objektiv punktet: Wer seinen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro sonst nicht ausschöpft, lässt jedes Jahr steuerfreies Einkommen verfallen. Ein Ausschütter füllt den Betrag automatisch – bei üblichen Ausschüttungsrenditen ist er ab einem Depot von grob 55.000 bis 60.000 Euro ausgeschöpft. Nur ist das Argument 2026 schwächer geworden, als es klingt, denn inzwischen erledigt auch der Thesaurierer diesen Job nebenbei: Seine Vorabpauschale zählt als Kapitalertrag gegen den Freistellungsauftrag, und beim aktuellen Basiszins nutzt ein thesaurierendes Depot von etwa 64.000 Euro den vollen Pauschbetrag ganz von allein. Für kleinere Depots bleibt als dritter Weg der gezielte Verkauf mit Rückkauf zum Jahresende – wie diese rollierende Pauschbetrag-Nutzung funktioniert und was sie über die Jahre bringt, steht im Artikel über Steuern beim ETF-Verkauf.

Duse-Check: Der ehrliche Fall für den Ausschütter

Bei aller Empfehlung für den Thesaurierer gehört gesagt, dass es zwei Konstellationen gibt, in denen ich den Ausschütter guten Gewissens stehen lasse. Die erste ist nüchtern: ein kleineres Depot, sagen wir unter 50.000 Euro, bei jemandem, der weder Lust auf jährliche Verkaufs-Rückkauf-Manöver hat noch sonst Kapitalerträge – hier füllt der Ausschütter den Pauschbetrag automatisch, die Erträge fließen praktisch steuerfrei, und der theoretische Nachteil gegenüber dem Thesaurierer ist in dieser Größenordnung klein genug, um ihn gegen die Bequemlichkeit einzutauschen. Die zweite Konstellation ist psychologisch, und ich habe aufgehört, sie zu belächeln: Es gibt Menschen, die durch die vierteljährliche Gutschrift auf dem Konto zum ersten Mal spüren, dass ihr Depot arbeitet – und die genau deshalb dabeibleiben, aufstocken, nicht in Panik verkaufen. Wenn ein paar Euro sichtbarer Cashflow der Preis dafür sind, dass jemand zwanzig Jahre investiert bleibt statt drei, ist das ein hervorragender Tausch, denn die Rendite-Differenz zwischen den Varianten ist winzig gegen die Differenz zwischen Durchhalten und Abbrechen. Wichtig ist nur Ehrlichkeit mit sich selbst: Wer die Ausschüttungen als Motivations-Werkzeug nutzt, sollte sie als das behandeln – und nicht als Urlaubskasse, die sich zufällig viermal im Jahr füllt.


Wenn du wechseln willst: bloß nicht verkaufen

Die kurze Antwort: Der Tausch der Anteilsklasse ist steuerlich ein Verkauf – auf alle aufgelaufenen Gewinne wird sofort Abgeltungsteuer fällig. Wer wechseln will, lässt den Bestand liegen und lenkt einfach die künftige Sparrate in die andere Variante. Das kostet nichts und bringt nebenbei sauber getrennte Tranchen fürs Alter.

Pauls erste Reaktion auf die neue Faktenlage war der Reflex, den fast alle haben: „Dann tausche ich meinen Bestand eben um.” Genau davor muss man warnen, denn einen Umtausch-Knopf ohne Steuerfolgen gibt es nicht. Ausschüttende und thesaurierende Anteile sind rechtlich verschiedene Anteilsklassen; der Wechsel bedeutet Verkauf und Neukauf, und auf die Gewinne, die sich in Pauls vier Jahren angesammelt haben, würde sofort Abgeltungsteuer anfallen – Geld, das dann nicht mehr für ihn arbeitet, für einen Vorteil, der wie gerade gesehen kaum noch existiert. Die Rechnung geht praktisch nie auf.

Der entspannte Weg kostet dagegen nichts: Bestand liegen lassen, Sparplan auf die gewünschte Variante umstellen, fertig. Über die Jahre wächst die neue Position, die alte bleibt unangetastet, und ganz nebenbei entsteht dabei eine Depotstruktur mit getrennten, unterschiedlich alten Tranchen – was bei späteren Entnahmen steuerlich Spielraum verschafft, Stichwort Verkaufsreihenfolge. Wer noch ganz am Anfang steht und die Grundlagen sortieren will, findet den Einstieg im Leitfaden zum Geldanlegen für Einsteiger.

Duse-Check: Was Paul am Ende gemacht hat – und die Regel dahinter

Pauls Lösung war unspektakulär, und genau deshalb erzähle ich sie: Sein thesaurierender Bestand von 40.000 Euro bleibt exakt, wo er ist – ein Verkauf hätte nur Steuern gekostet. Den Freistellungsauftrag hat er von seinem alten Tagesgeldkonto, wo er nichts mehr bringt, zur Depotbank umgezogen, damit die Vorabpauschale im Januar ins Leere läuft statt auf sein Verrechnungskonto. Und die aufgestockte Sparrate fließt weiter in den Thesaurierer, weil Paul über sich selbst weiß, dass er quartalsweise Gutschriften eher verplant als reinvestiert – seine Worte, nicht meine. Die Regel dahinter lässt sich verallgemeinern: Die Wahl der Anteilsklasse ist eine Einmal-Entscheidung am Anfang, kein Optimierungsprojekt für zwischendurch. Sie hängt an deinem Depotvolumen, deinem Pauschbetrag und deinem Verhalten – nicht mehr an der Steuertabelle, die sich ohnehin alle paar Jahre dreht, wie der Basiszins-Sprung von null auf 3,20 Prozent gerade eindrucksvoll vorgeführt hat. Wer seine Entscheidung einmal sauber getroffen hat, sollte sie bei jeder künftigen Steueränderung genau einmal kurz überprüfen und dann in Ruhe weitermachen. Alles andere ist Beschäftigungstherapie mit Transaktionskosten.


Häufige Fragen

Ich habe beide Varianten im Depot – ist das schlimm? Überhaupt nicht, das ist sogar häufig und manchmal gewollt. Wichtig ist nur, dass du weißt, warum: Ein Ausschütter fürs automatische Füllen des Pauschbetrags plus ein Thesaurierer für den langfristigen Aufbau ist eine völlig saubere Kombination. Unschön ist nur das Gegenteil – zwei Varianten aus Versehen, weil beim Einrichten des Sparplans nicht auf die Anteilsklasse geachtet wurde. Ein Blick in die Wertpapierkennnummern schafft Klarheit.

Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs? Ja, grundsätzlich schon – sie wird aber um die tatsächlichen Ausschüttungen gekürzt und fällt deshalb bei ordentlich ausschüttenden Fonds meist auf null. Nur wenn ein Fonds weniger ausschüttet, als der Basisertrag hergibt, wird die Differenz als Vorabpauschale nachversteuert. Die Regel stellt schlicht sicher, dass jede Variante laufend mindestens auf den Basisertrag Steuern zahlt.

Was passiert mit der gezahlten Vorabpauschale, wenn ich später verkaufe? Sie wird angerechnet: Alle bereits versteuerten Vorabpauschalen mindern beim Verkauf den steuerpflichtigen Gewinn, eine Doppelbesteuerung findet nicht statt. Die Vorabpauschale verschiebt die Steuerlast also nach vorn, sie erhöht sie nicht. Ärgerlich ist sie nur für die Liquidität im Januar – und dagegen helfen Freistellungsauftrag und ein kleiner Puffer auf dem Verrechnungskonto.

Ändert sich der Basiszins jedes Jahr? Ja, er wird jährlich neu aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen abgeleitet und vom Bundesfinanzministerium Anfang Januar veröffentlicht – für 2026 sind es 3,20 Prozent, im Jahr davor waren es 2,53. Fallen die Anleihezinsen irgendwann wieder Richtung null, schrumpft auch die Vorabpauschale, und der alte Thesaurierer-Vorteil lebt ein Stück weit wieder auf. Genau deshalb taugt die Steuer nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage: Sie ist die beweglichste Größe im ganzen Spiel.


Fazit: Die Steuerfrage ist entschieden – bleib bei der Verhaltensfrage

Die alte Debatte „ausschüttend oder thesaurierend” wurde jahrelang als Steuerfrage geführt, und diese Frage hat sich 2026 weitgehend erledigt: Mit dem Basiszins von 3,20 Prozent versteuern beide Varianten laufend fast denselben Betrag, der Stundungsvorteil der Thesaurierer ist auf die Deckelung in Verlustjahren zusammengeschrumpft. Übrig bleibt die ehrlichere Frage – die nach dem Verhalten. Der Thesaurierer legt jede Dividende automatisch wieder an und schützt dich vor dem leisen Versickern der Erträge; der Ausschütter füllt kleinen Depots den Pauschbetrag ohne Zutun und gibt manchen Menschen das Cashflow-Gefühl, das sie zum Durchhalten brauchen. Beides ist legitim, solange die Wahl bewusst fällt. Nur eines solltest du nicht tun: einen bestehenden Bestand aus Steuergründen umtauschen – der Wechsel ist ein steuerpflichtiger Verkauf für einen Vorteil, den es kaum noch gibt.

Wie die Anteilsklasse in deine Gesamtstruktur passt – Depotgröße, Freistellungsaufträge über mehrere Banken, geplante Entnahmen und die Frage, ob dein Pauschbetrag überhaupt arbeitet –, lässt sich in einem kurzen, unverbindlichen Gespräch an deinen Zahlen durchgehen. Kein Verkauf, kein Fachchinesisch, und wenn bei dir schlicht alles richtig eingestellt ist, dauert der Termin eine Viertelstunde und du hast Gewissheit. Das ist smart.

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