ETF verkaufen und Steuern: Warum die Reihenfolge deiner Anteile über Tausende Euro entscheidet
Vor ein paar Wochen saß Felix bei mir, 31, Data Engineer, Depot seit 2019, ordentlich gewachsen. Er wollte 15.000 Euro entnehmen, die Küche in der neuen Wohnung war teurer geworden als gedacht, und seine Frage klang erst einmal simpel: „Wie viel Steuern kostet mich das?” Als ich zurückfragte, welche Anteile er denn verkaufen wolle, schaute er mich an, als hätte ich nach der Lieblingsfarbe seines Depots gefragt. Verständlich – kaum jemand weiß, dass man beim ETF-Verkauf überhaupt eine Reihenfolge hat. Genauer gesagt: dass das Finanzamt eine hat, und zwar ausgerechnet die teuerste.
Die kurze Antwort vorweg: Beim Verkauf wird nur dein Gewinn besteuert, nicht die Verkaufssumme, und zwar mit effektiv 18,46 Prozent bei Aktien-ETFs. Welcher Gewinn das ist, bestimmt aber das FIFO-Prinzip – first in, first out. Deine ältesten Anteile gelten als zuerst verkauft, und die tragen nach Jahren im Markt den höchsten Gewinnanteil. Bei Felix machte allein diese Reihenfolge gut 900 Euro Unterschied aus, bei einem einzigen Verkauf. Über eine ganze Entnahmephase gerechnet reden wir über Beträge, für die andere Leute einen Kleinwagen kaufen.
In diesem Artikel rechne ich dir das an Felix’ Zahlen durch, zeige dir den Zweitdepot-Weg, mit dem sich die Reihenfolge legal drehen lässt, und die zwei, drei weiteren Stellschrauben, die tatsächlich etwas bringen. Und ich sage dir auch ehrlich, wo die Grenzen liegen – denn ein Teil dessen, was im Netz als Steuertrick verkauft wird, ist bei genauem Hinsehen nur eine Verschiebung. Eine nützliche allerdings. Um deine erwarteten Gewinne und Renditen vorab präzise zu ermitteln, kannst du den ETF-Rendite-Rechner nutzen.
Was beim ETF-Verkauf wirklich besteuert wird
Die kurze Antwort: Nur der Gewinn ist steuerpflichtig, nicht der Verkaufsbetrag. Auf den Gewinn eines Aktien-ETFs fallen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer an, durch die Teilfreistellung bleiben davon aber 30 Prozent steuerfrei – effektiv zahlst du 18,46 Prozent auf den Gewinnanteil. Der Sparerpauschbetrag stellt zusätzlich die ersten 1.000 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei.
Felix’ erster Gedanke war der, den fast alle haben: 26 Prozent auf 15.000 Euro, also fast 4.000 Euro Steuern. Zum Glück stimmt das nicht. Besteuert wird ausschließlich der Gewinnanteil, der in den verkauften Anteilen steckt – also die Differenz zwischen dem, was du damals bezahlt hast, und dem, was du heute dafür bekommst. Hast du Anteile für 10.000 Euro gekauft, die heute 15.000 wert sind, geht es steuerlich nur um die 5.000 Euro dazwischen.
Auf diesen Gewinn fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 Prozent (Kirchensteuer, falls relevant, kommt obendrauf). Bei Aktien-ETFs greift vorher noch die Teilfreistellung: 30 Prozent des Gewinns bleiben pauschal steuerfrei, als Ausgleich dafür, dass der Fonds selbst schon Steuern auf Dividenden zahlt. Rechnet man das zusammen, landet man bei 18,46 Prozent effektiver Steuer auf den Gewinn – geregelt ist das alles in Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzes. Und bevor überhaupt Steuer fließt, greift der Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person und Jahr sind komplett steuerfrei, bei zusammenveranlagten Paaren 2.000 Euro. Vorausgesetzt allerdings, du hast deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt – ohne den behält sie ab dem ersten Euro Steuer ein, und du holst dir das Geld erst über die Steuererklärung zurück. Den Auftrag einzurichten dauert online etwa zwei Minuten und ist vermutlich der am besten bezahlte Verwaltungsakt deines Jahres.
So weit die Mechanik, die in jedem Ratgeber steht. Der Teil, der Felix die gut 900 Euro gekostet hätte, kommt jetzt.
FIFO: Das Finanzamt verkauft deine teuersten Anteile zuerst
Die kurze Antwort: Bei einem Teilverkauf gelten gesetzlich immer die ältesten Anteile als zuerst verkauft (first in, first out). Weil die ältesten Anteile am längsten im Markt waren, tragen sie den höchsten Gewinnanteil – und lösen darum die höchste Steuer aus. Aussuchen kannst du dir die Anteile innerhalb eines Depots nicht; die Reihenfolge ist vorgeschrieben.
Felix bespart sein Depot seit sieben Jahren, angefangen mit einer Einmalanlage, danach lief der Sparplan. Sein Bestand ist also kein einheitlicher block, sondern ein Stapel aus Dutzenden Kauftranchen zu unterschiedlichen Kursen – und dieser Stapel wird beim Verkauf von unten abgetragen. Die Tranche von 2019 hat sich seither ungefähr verdoppelt, ihr Gewinnanteil liegt entsprechend bei rund 45 Prozent des heutigen Werts. Die Käufe der letzten anderthalb Jahre liegen dagegen erst gut 12 Prozent im Plus.
Verkauft Felix nun seine 15.000 Euro, greift die Bank automatisch zur 2019er-Tranche. Darin stecken etwa 6.750 Euro Gewinn; nach Teilfreistellung bleiben 4.725 Euro steuerpflichtig, abzüglich Pauschbetrag rund 3.725 Euro, macht knapp 983 Euro Steuer. Dürfte er stattdessen seine jüngsten Anteile verkaufen, stecken in denselben 15.000 Euro nur etwa 1.800 Euro Gewinn – nach Teilfreistellung und Pauschbetrag bleiben davon 260 Euro übrig, die Steuer läge bei nicht einmal 70 Euro. Gleicher Verkaufsbetrag, gleicher ETF, gleicher Tag. Der Unterschied von gut 900 Euro entsteht allein durch die Frage, welche Anteile rechnerisch über den Tisch gehen.
Ein über Jahre bespartes Depot besteht aus vielen Kauftranchen mit sehr unterschiedlichem Gewinnanteil. Das gesetzlich vorgeschriebene FIFO-Prinzip verkauft immer die älteste Tranche zuerst – also genau die mit dem höchsten steuerpflichtigen Gewinn. Die steuerlich günstigen jungen Anteile bleiben unangetastet, bis alle älteren verkauft sind. Beispielwerte, exakt skaliert.
Was diese Mechanik so tückisch macht: In der Ansparphase merkst du von ihr nichts. Du kaufst, the Sparplan läuft, es gibt keinen Grund zu verkaufen, und abgesehen von der kleinen jährlichen Vorabpauschale bleibt die Steuer jahrelang unsichtbar. Viele rechnen ihr Depot deshalb im Kopf brutto – die 87.000 Euro auf dem Bildschirm fühlen sich an wie 87.000 Euro verfügbares Geld. Erst beim ersten größeren Verkauf, oft kurz vor oder in der Rente, kommt die Abrechnung, und die fällt wegen FIFO ausgerechnet am Anfang der Entnahmephase am höchsten aus, weil zuerst die gewinnstärksten Anteile dran sind. Wer dreißig Jahre gespart hat, versteuert die fettesten Jahre zuerst. Für die Planung heißt das zweierlei: Dein Depotwert ist nicht dein Nettovermögen, und der Zeitpunkt, sich mit der Verkaufsreihenfolge zu beschäftigen, ist nicht der Tag des ersten Verkaufs, sondern deutlich davor – idealerweise Jahre. Denn die wirksamste Gegenmaßnahme, die gleich kommt, braucht etwas Vorlauf und funktioniert am besten, solange noch gar kein akuter Geldbedarf besteht.
Der Zweitdepot-Weg: die Reihenfolge legal drehen
Die kurze Antwort: Beim Depotübertrag gilt ebenfalls FIFO – die ältesten Anteile wandern zuerst. Überträgst du also einen Teil deiner Position in ein Zweitdepot, bleiben im Hauptdepot die jüngsten, steuerlich günstigsten Anteile zurück, und genau daraus verkaufst du. Der Übertrag ist steuerneutral und dreht FIFO praktisch zu LIFO. Die Steuer auf die alten Gewinne verschwindet nicht, sie wird aufgeschoben – und der Aufschub ist bares Geld wert.
Der Weg klingt nach Trick, ist aber schlicht die konsequente Anwendung derselben Regel, die dich vorher benachteiligt hat. Weil FIFO auch beim Übertrag zwischen Depots gilt, verlassen bei einem Teilübertrag automatisch die ältesten Anteile das Depot. Felix hat genau das gemacht: Zweitdepot eröffnet (das geht häufig bei derselben Bank als Unterdepot, sonst bei einer zweiten), etwa zwei Drittel seiner Position dorthin übertragen – die alten, gewinnschweren Tranchen –, und im Hauptdepot blieben die jungen Anteile der letzten Jahre. Seine 15.000 Euro für die Küche hat er anschließend aus dem Hauptdepot verkauft, mit dem kleinen Gewinnanteil, für gut 900 Euro weniger Steuer. Der Übertrag selbst kostet nichts, löst keine Steuer aus, solange du an dich selbst überträgst, und dauert je nach Bank ein bis zwei Wochen (in denen du an die übertragenen Anteile nicht herankommst – bei laufenden Übertragungen also keine Verkäufe einplanen). Worauf du achten musst: Die Einstandsdaten, also deine damaligen Kaufkurse, müssen sauber mitwandern, sonst rechnet die neue Stelle später falsch. Das läuft normalerweise automatisch, ein kontrollierender Blick auf die erste Abrechnung schadet trotzdem nicht.
Jetzt der Teil, den dir kaum jemand dazusagt, der aber für die Einordnung entscheidend ist: Die Steuer auf die alten Gewinne ist damit nicht weg. Sie wartet im Zweitdepot, bis auch diese Anteile irgendwann verkauft werden. Was du gewinnst, ist Zeit – und Zeit ist bei Kapitalerträgen erstaunlich viel wert.
Man könnte einwenden: Wenn die Steuer sowieso irgendwann fällig wird, wozu der Aufwand? Aus zwei Gründen. Der erste ist der Zinseszins auf die nicht gezahlte Steuer. Jeder Euro, den du heute nicht ans Finanzamt überweist, bleibt investiert und erwirtschaftet weiter Rendite – über zehn, fünfzehn Jahre Entnahmephase summiert sich das erheblich. Verbraucherrechnungen, die eine komplette Entnahmephase durchspielen, kommen auf Unterschiede um die 23.000 Euro zugunsten der gedrehten Reihenfolge, und das bei identischem Depot und identischen Entnahmen. Der zweite Grund ist unbequemer, aber real: Es ist gar nicht gesagt, dass die aufgeschobene Steuer je in voller Höhe fällig wird. Wer seine gewinnschweren Anteile zuletzt verkauft, verkauft sie vielleicht in einem Jahr mit niedrigem Einkommen und nutzt die Günstigerprüfung, von der gleich noch die Rede ist – oder gar nicht mehr, denn vererbte Anteile gehen mit ihren Anschaffungsdaten auf die Erben über, ohne dass beim Erbfall Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne anfällt. Ich will das nicht als Steuersparmodell verklären, dafür hängt zu viel von künftiger Gesetzgebung ab (die sich in Jahrzehnten ändern kann, das gehört zur Ehrlichkeit dazu). Aber als Handlungsoption, die dich fast nichts kostet und dir alle Wege offenhält, ist der Zweitdepot-Aufbau schwer zu schlagen. Wie sich das mit der Frage verbindet, was langfristig überhaupt ins Depot gehört, behandelt der Artikel darüber, wie du als Gutverdiener Struktur in deine Finanzen bringst.
Drei weitere Stellschrauben, die wirklich etwas bringen
Die kurze Antwort: Den Sparerpauschbetrag kannst du jedes Jahr durch gezieltes Verkaufen und Zurückkaufen ausschöpfen, statt ihn verfallen zu lassen. In Jahren mit niedrigem Einkommen holt die Günstigerprüfung zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück. Und realisierte Verluste landen in einem Verrechnungstopf, der spätere Gewinne steuerfrei stellt.
Neben der Verkaufsreihenfolge gibt es eine Handvoll Hebel, die sich lohnen – nicht alle für jeden, deshalb hier mit ehrlicher Einordnung, für wen sie taugen.
| Stellschraube | So funktioniert sie |
|---|---|
| Pauschbetrag rollierend nutzen | Jedes Jahr so viele Anteile verkaufen und direkt zurückkaufen, dass rund 1.000 Euro Gewinn realisiert werden – steuerfrei dank Pauschbetrag. Die zurückgekauften Anteile starten mit höherem Einstandskurs, spätere Verkäufe werden dadurch günstiger. |
| Günstigerprüfung | Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du Kapitalerträge in der Steuererklärung zum niedrigeren Satz versteuern lassen – die Differenz gibt es zurück. Um die Nettoeffekte genau zu berechnen, steht dir der Netto-Effekt-Rechner zur Verfügung. |
| Verluste verrechnen | Realisierte Verluste sammelt die Bank im Verrechnungstopf und stellt damit künftige Gewinne steuerfrei. Bei mehreren Banken lassen sich Töpfe per Verlustbescheinigung zusammenführen. |
Alle drei Wege sind reguläre Bestandteile des Steuerrechts, keine Grauzonen. Der Rückkauf nach dem Verkauf ist zulässig; lediglich die Transaktionskosten und der Spread gehen davon ab.
Vor allem der erste Punkt wird chronisch unterschätzt, weil er so unspektakulär daherkommt. Der Pauschbetrag verfällt am Jahresende ersatzlos – wer ihn zehn Jahre lang nicht nutzt, hat 10.000 Euro Gewinne verschenkt, die steuerfrei hätten realisiert werden können. Der Mechanismus dahinter: Du verkaufst im Dezember Anteile mit zusammen rund 1.000 Euro Gewinnanteil (bei Aktien-ETFs wegen der Teilfreistellung sogar etwa 1.430 Euro Gewinn, die steuerfrei durchgehen) und kaufst sie am selben oder nächsten Tag zurück. Dein Bestand ist unverändert, aber die zurückgekauften Anteile haben jetzt den heutigen, höheren Einstandskurs – der Gewinn, der später beim echten Verkauf zu versteuern wäre, ist um genau diesen Betrag kleiner geworden. Jahr für Jahr wiederholt, wächst so ein stiller Steuerpuffer heran.
Der Sparerpauschbetrag ist ein Verfallsgut: Wer ihn nicht nutzt, verliert ihn zum Jahresende ersatzlos. Durch gezieltes Realisieren von rund 1.000 Euro Gewinn pro Jahr (Verkauf mit sofortigem Rückkauf) wächst über die Jahre ein erheblicher steuerfrei gestellter Gewinnpuffer heran – nach 25 Jahren sind es 25.000 Euro, bei Paaren das Doppelte. Vereinfachte Darstellung.
Nach so viel Steuertaktik ein ehrliches Wort zur Verhältnismäßigkeit, denn ich sehe auch das Gegenteil des Felix-Falls: Menschen, die mit einem 20.000-Euro-Depot drei Banken, fünf Verrechnungstöpfe und eine Excel-Tabelle mit Tranchen-Tracking pflegen. Der Grenznutzen dieser Übungen sinkt schnell. Als grobe Richtschnur aus meiner Praxis: Der Freistellungsauftrag gehört bei jedem eingerichtet, ausnahmslos, das kostet zwei Minuten. Die rollierende Pauschbetrag-Nutzung lohnt sich ab dem Punkt, an dem dein Depot überhaupt 1.000 Euro jährlichen Wertzuwachs hergibt. Das Zweitdepot wird interessant ab einem mittleren fünfstelligen Depotwert oder sobald absehbar ist, dass in den nächsten Jahren größere Entnahmen anstehen – Küche, Eigenkapital, Übergang in die Entnahmephase. Und eines noch, weil die Verwechslungsgefahr real ist: Nichts davon ist ein Grund, öfter zu handeln. Die Steueroptimierung funktioniert nur als ruhige, geplante Struktur neben einer stur laufenden Anlage; wer daraus einen Anlass fürs Hin und Her macht, verliert durch schlechtes Timing mehr, als die Steuer je bringt – warum das eigene Verhalten die teuerste Renditebremse ist, habe ich an anderer Stelle durchgerechnet. Erst die Anlage, dann die Steuerstruktur. Nie umgekehrt.
Häufige Fragen
Muss ich den Verkauf in der Steuererklärung angeben? Normalerweise nicht – die Bank behält die Abgeltungsteuer automatisch ein und führt sie ab, damit ist die Sache erledigt. In die Steuererklärung gehören Kapitalerträge vor allem dann, wenn du etwas zurückholen willst: bei der Günstigerprüfung, bei nicht ausgeschöpftem Pauschbetrag über mehrere Banken hinweg oder zum Verrechnen von Verlusten aus verschiedenen Depots. Wie sich das in die übrige Erklärung einfügt, zeigt der Überblick dazu, was du von der Steuer absetzen kannst.
Senkt die Vorabpauschale meine Steuer beim Verkauf? Ja, das wird oft übersehen. Die kleinen Beträge, die du während der Haltezeit jährlich über die Vorabpauschale versteuert hast, werden beim Verkauf auf den Gewinn angerechnet – du zahlst also nicht doppelt. Die Vorabpauschale ist im Kern eine Vorauszahlung auf genau die Steuer, um die es in diesem Artikel geht, kein zusätzlicher Kostenblock.
Funktioniert der Zweitdepot-Weg auch, wenn ich schon mitten in der Entnahme stecke? Grundsätzlich ja, nur wird er mit jedem Verkauf nach FIFO weniger wirksam, weil die günstigen alten Anteile dann bereits realisiert sind. Am meisten bringt der Übertrag, solange noch nichts oder wenig verkauft wurde. Deshalb mein Rat, sich damit Jahre vor der ersten geplanten Entnahme zu beschäftigen und nicht erst, wenn das Geld gebraucht wird – der Übertrag selbst braucht ohnehin ein bis zwei Wochen Vorlauf.
Spielt mein persönlicher Steuersatz beim ETF-Verkauf eine Rolle? In der Regel nicht, die Abgeltungsteuer ist eine Pauschale unabhängig vom Einkommen – das ist für Gutverdiener meist ein Vorteil, weil 26,375 Prozent unter ihrem Spitzensatz liegen. Interessant wird der persönliche Satz nur in einkommensschwachen Jahren über die Günstigerprüfung. Wie dein persönlicher Satz überhaupt zustande kommt, erklärt der Artikel darüber, wie viel von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt.
Fazit: Die Reihenfolge ist die Stellschraube, von der niemand spricht
Beim ETF-Verkauf denken alle an den Kurs und fast niemand an die Reihenfolge – dabei entscheidet sie mit, wie viel von deinem Gewinn bei dir ankommt. Das FIFO-Prinzip schickt gesetzlich deine ältesten, gewinnstärksten Anteile zuerst über den Tisch, und schon bei Felix’ einzelnem Teilverkauf lagen zwischen der vorgeschriebenen und der klugen Reihenfolge gut 900 Euro. Über eine ganze Entnahmephase wächst dieser Unterschied in den fünfstelligen Bereich.
Was du daraus mitnehmen solltest: Besteuert wird nur der Gewinn, effektiv mit 18,46 Prozent bei Aktien-ETFs, und der Freistellungsauftrag gehört ausnahmslos eingerichtet. Das Zweitdepot dreht die Verkaufsreihenfolge legal um und verschiebt die Steuer auf die alten Gewinne in die Zukunft – wo sie weiterarbeitet, kleiner ausfallen kann oder im Erbfall gar nicht mehr anfällt. Und der Sparerpauschbetrag ist ein Verfallsgut, das sich durch jährliches Realisieren in einen wachsenden Steuerpuffer verwandeln lässt. All das sind ruhige, einmalig aufgesetzte Strukturen, keine Einladung zum Handeln.
Ob deine Zahlen fürs Kaufen sprechen – Depotgröße, Gewinnanteile der Tranchen, geplante Entnahmen – und wie deine persönliche steuerliche Belastung nach Abzügen aussieht, lässt sich in einem kurzen, unverbindlichen Gespräch an deiner konkreten Situation durchrechnen, idealerweise bevor die erste größere Entnahme ansteht. Kein Verkauf, kein Fachchinesisch, nur deine Zahlen. Das ist smart.
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