Risikolebensversicherung: sinnvoll oder nicht? Wie viel, wie lange – und der Fehler, der Unverheiratete Zehntausende kostet
Nina und David saßen vor ein paar Wochen bei mir, beide um die dreißig, er Maschinenbauingenieur, sie im Projektmanagement, seit letztem Jahr läuft die Finanzierung fürs Haus im Bergischen – 420.000 Euro Restschuld –, und im Herbst kommt das erste Kind. Ihre Frage war eigentlich nur, ob die Bank mit ihrer Empfehlung recht hat, dass da noch eine Risikolebensversicherung dazugehört. Hat sie, und das sage ich als jemand, der Banken sonst gern widerspricht. Aber als wir uns dann angeschaut haben, wie so ein Vertrag bei den beiden aussehen müsste, wurde aus der Zehn-Minuten-Frage ein längeres Gespräch. Denn Nina und David sind nicht verheiratet – und genau da steckt bei diesem Thema ein Fehler drin, den fast niemand auf dem Schirm hat und der im Ernstfall Zehntausende Euro kostet.
Die kurze Antwort auf die Grundfrage: Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll für alle, von deren Einkommen andere abhängen oder die gemeinsam einen großen Kredit tragen – und sie ist, gemessen an dem, was sie absichert, fast lächeln günstig. Die eigentlichen Entscheidungen liegen woanders: bei der Höhe (Restschuld plus Einkommensersatz, nicht Bauchgefühl), bei der Laufzeit und vor allem bei der Vertragskonstruktion. Wer unverheiratet ist und den Vertrag so aufsetzt, wie es die meisten intuitiv tun, schenkt dem Finanzamt im Todesfall unter Umständen 30 Prozent der Auszahlung. Um deinen gesamten Absicherungsbedarf systematisch zu ermitteln, steht dir der Risiko-Bedarfs-Check zur Verfügung.
In diesem Artikel gehe ich das der Reihe nach durch – wer sie wirklich braucht und wer ehrlicherweise nicht, wie man die Summe sauber herleitet, und wie die Über-Kreuz-Konstruktion funktioniert, mit der Nina und David am Ende gefahren sind.
Wer sie braucht – und wer ehrlicherweise nicht
Die kurze Antwort: Die Risikolebensversicherung sichert nicht dich ab, sondern die Menschen, die finanziell von dir abhängen. Sie gehört deshalb in jeden Haushalt mit Kindern, gemeinsamer Immobilienfinanzierung oder einem Partner, der ohne dein Einkommen die laufenden Kosten nicht stemmen könnte. Singles ohne Verpflichtungen brauchen sie nicht – da wäre der Beitrag verschenkt.
Das Prinzip ist so simpel wie kaum ein anderes Versicherungsprodukt: Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe an die begünstigte Person. Erlebt sie das Vertragsende, passiert nichts, die Beiträge sind weg. Das klingt erst einmal unattraktiv, ist aber genau der Grund, warum das Produkt so günstig ist – es steckt kein Sparanteil drin, nur reiner Schutz. Und der Schutz zielt auf ein Szenario, das man ungern durchdenkt, das aber finanziell brutal ist: Bei Nina und David trägt Davids Gehalt den Löwenanteil der Kreditrate. Fiele es weg, müsste Nina mit einem Kind, in Elternzeit, eine Rate von knapp 2.000 Euro allein tragen – realistisch hieße das, das Haus unter Druck zu verkaufen, im schlimmsten Fall in einen ungünstigen Markt hinein. Genau diese Kettenreaktion unterbricht die Versicherungssumme.
Genauso wichtig ist mir die andere Seite, weil dieses Produkt auch gern Leuten verkauft wird, die es nicht brauchen: Wer allein lebt, keine Kinder hat und keinen gemeinsamen Kredit bedient, hat schlicht niemanden, den diese Police schützen würde. Das Geld ist an anderer Stelle besser aufgehoben – die Absicherung der eigenen Arbeitskraft etwa läuft über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Deinen genauen Absicherungsbedarf kannst du direkt mit dem BU-Lücken-Rechner und die voraussichtlichen Kosten mit dem BU-Beitragsrechner ermitteln. Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung für dich vermutlich wichtiger ist als jede Lebensversicherung, habe ich ausführlich begründet. In der Rangfolge der existenziellen Absicherungen kommt erst die Haftpflicht, dann die Berufsunfähigkeit – und die Risikolebensversicherung genau in dem Moment, in dem aus „ich” ein „wir mit Verpflichtungen” wird. Welche Policen sonst noch in diese Kategorie gehören und welche nicht, sortiert der Überblick über die Versicherungen, die man wirklich braucht.
Wie hoch und wie lange – die Summe sauber herleiten
Die kurze Antwort: Die Versicherungssumme ergibt sich aus zwei Posten – der Kreditrestschuld, die im Ernstfall getilgt werden soll, plus einem Einkommensersatz für die Jahre, in denen Kinder versorgt werden müssen, als Richtwert drei bis fünf Bruttojahresgehälter. Die Laufzeit endet sinnvollerweise dann, wenn der Kredit getilgt ist und die Kinder auf eigenen Beinen stehen.
Die meisten Summen, die ich in bestehenden Verträgen sehe, sind gegriffen – 100.000 Euro, weil die Zahl rund klingt, oder exakt die Kreditsumme, weil die Bank es so wollte. Sauberer ist die Bedarfsrechnung, und die dauert keine zehn Minuten. Erster Posten: die Restschuld. Bei Nina und David sind das 420.000 Euro, die im Ernstfall auf einen Schlag verschwinden sollten, damit das Haus lastenfrei ist. Zweiter Posten: der Einkommensersatz. Ein Kind kostet, die Elternzeit drückt das Haushaltseinkommen, und der hinterbliebene Partner soll nicht sofort in Vollzeit zurückmüssen – dafür rechnet man grob drei bis pfünf Bruttojahresgehälter des jeweils anderen. Bei David mit rund 68.000 Euro brutto landet man so bei weiteren 200.000 bis 250.000 Euro auf sein Leben; bei Nina, deren Einkommen kleiner ist, aber deren Wegfall Betreuungskosten auslösen würde (das vergessen fast alle), entsprechend weniger, aber eben nicht null. In Summe stehen die beiden bei gut 600.000 Euro Absicherung über beide Verträge, gewichtet nach dem, was jeder zum Haushalt beiträgt.
Bleibt die Frage, ob die Summe über die Laufzeit konstant bleiben muss. Muss sie nicht – und hier lohnt ein Blick auf die fallende Variante. Die Restschuld eines Annuitätendarlehens sinkt Jahr für Jahr (wie diese Tilgungsmechanik funktioniert, steht im Baufinanzierungs-Artikel), und für den reinen Kreditschutz gibt es Policen mit annuitätisch fallender Versicherungssumme, die diesem Verlauf folgen und entsprechend weniger kosten. Für den Familienschutz-Anteil dagegen bleibt die konstante Summe die richtige Wahl, denn der Bedarf eines Kindes fällt nicht mit der Restschuld. In der Praxis läuft es deshalb oft auf eine Mischung hinaus, oder pragmatisch auf eine konstante Summe, die anfangs beides abdeckt und deren relative Überdeckung in späteren Jahren man als Puffer akzeptiert.
Für den reinen Kreditschutz reicht eine annuitätisch fallende Versicherungssumme, die der sinkenden Restschuld folgt und spürbar weniger Beitrag kostet. Der Familienschutz – Einkommensersatz für die Jahre mit Kindern – braucht dagegen eine konstante Summe, denn dieser Bedarf sinkt nicht im Takt der Tilgung. In der Praxis ist häufig eine Kombination aus beidem die sauberste Lösung. Schematische Darstellung.
Bei der Laufzeit sehe ich zwei wiederkehrende Fehler, die beide aus demselben Sparimpuls entstehen. Der erste: Die Police läuft exakt bis zum geplanten Ende der Zinsbindung oder bis zum 55. Geburtstag, weil das den Beitrag drückt – nur ist die Restschuld dann eben noch nicht bei null, und die Kinder sind mit Anfang zwanzig auch noch nicht zwingend versorgt (wer studiert, kostet gern bis 25). Endet der Schutz zu früh, steht man vor der Wahl, mit fünfzig und den ersten Diagnosen in der Akte einen teuren Neuvertrag zu beantragen oder die Lücke offenzulassen. Der zweite Fehler ist das Gegenteil aus falscher Vorsicht: eine Laufzeit bis 75, obwohl Kredit und Kinder mit 60 durch sind – die letzten fünfzehn Jahre bezahlt man dann den mit Abstand teuersten Teil des Schutzes (die Sterbewahrscheinlichkeit steigt im Alter steil, und der Beitrag preist das ein) für einen Bedarf, den es nicht mehr gibt. Die richtige Frage lautet schlicht: In welchem Jahr ist niemand mehr finanziell auf mich angewiesen? Restschuld null, jüngstes Kind ausgebildet – das Jahr, das dabei herauskommt, ist das Vertragsende, mit ein, zwei Jahren Puffer. Bei Nina und David sind das 27 Jahre. Und falls sich das Leben anders entwickelt: Kürzen und kündigen geht bei diesen Verträgen jederzeit, verlängern ohne neue Gesundheitsprüfung dagegen nicht. Im Zweifel also lieber die längere Laufzeit wählen und später verkürzen als umgekehrt.
Der Konstruktionsfehler, der Unverheiratete Zehntausende kostet
Die kurze Antwort: Setzt bei einem unverheirateten Paar jeder eine Police auf das eigene Leben auf und begünstigt den Partner, gilt die Auszahlung als Erbschaft – und der Freibetrag für Unverheiratete liegt bei mageren 20.000 Euro, alles darüber besteuert das Finanzamt mit mindestens 30 Prozent. Die Lösung heißt Über-Kreuz-Versicherung: Jeder versichert das Leben des anderen und ist Begünstigter des eigenen Vertrags – dann ist die Auszahlung keine Erbschaft und bleibt komplett steuerfrei.
Hier sind wir an dem Punkt, an dem aus Ninas und Davids Zehn-Minuten-Frage ein längeres Gespräch wurde. Die intuitive Konstruktion – jeder versichert sich selbst und trägt den anderen als Begünstigten ein – funktioniert bei Ehepaaren gut, weil deren Erbschaftsteuer-Freibetrag bei 500.000 Euro liegt. Bei Unverheirateten behandelt das Finanzamt die beiden dagegen wie Fremde: 20.000 Euro Freibetrag, Steuerklasse III, 30 Prozent aufwärts auf den Rest. Rechnen wir das für David durch, versichert mit 300.000 Euro zugunsten von Nina: Von der Auszahlung blieben nach Abzug des Freibetrags 280.000 Euro steuerpflichtig, darauf 30 Prozent – das Finanzamt kassiert 84.000 Euro, ausgerechnet in dem Moment, in dem Nina mit Kind und Kredit jeden Euro braucht. Der Trauschein hätte das verhindert, aber den heiratet man ja nicht der Steuer wegen (manche schon, aber das ist ein anderes Gespräch).
Die Über-Kreuz-Konstruktion löst das Problem, ohne dass jemand vors Standesamt muss, und sie kostet keinen Cent mehr. Der Kniff liegt in der Rollenverteilung: Nina schließt einen Vertrag ab, in dem sie Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und Begünstigte ist – versichert ist aber Davids Leben. David macht es spiegelbildlich. Stirbt David, bekommt Nina die Summe aus ihrem eigenen Vertrag, für den sie selbst bezahlt hat. Rechtlich ist das keine Erbschaft, sondern die Leistung aus dem eigenen Vertrag – und damit fällt schlicht keine Erbschaftsteuer an, egal wie hoch die Summe ist. Ein Detail entscheidet allerdings über die Anerkennung, und das wird in der Praxis regelmäßig verbockt: Jeder muss die Beiträge seines Vertrags nachweisbar vom eigenen Konto zahlen. Laufen beide Verträge über das Gemeinschaftskonto, kann das Finanzamt die Konstruktion kippen. Zwei Daueraufträge von zwei Einzelkonten, sauber dokumentiert – mehr ist es nicht, aber dieses eine Detail trägt die ganze Steuerfreiheit.
Dieselbe Absicherung, zwei Ergebnisse: In der üblichen Konstruktion gilt die Auszahlung bei Unverheirateten als Erbschaft und wird oberhalb des Freibetrags von 20.000 Euro mit mindestens 30 Prozent besteuert – bei 300.000 Euro Versicherungssumme gehen 84.000 Euro ans Finanzamt. Über Kreuz konstruiert erhält der hinterbliebene Partner die Leistung aus dem eigenen Vertrag, steuerfrei und in voller Höhe. Der Beitrag ist in beiden Fällen identisch.
Für Paare gibt es damit drei mögliche Konstruktionen, und der Vollständigkeit halber gehört auch die dritte auf den Tisch:
| Konstruktion | Erbschaftsteuer bei Unverheirateten |
|---|---|
| Zwei Einzelverträge, Partner begünstigt | ja, oberhalb 20.000 Euro |
| Über Kreuz (zwei Verträge, Leben des anderen) | nein – eigene Vertragsleistung |
| Verbundene Police (ein Vertrag, zwei Leben) | teilweise – die Hälfte gilt als Erbschaft |
Die verbundene Police zahlt nur einmal, auch wenn beide Partner sterben, und lässt sich bei einer Trennung kaum sauber auseinanderdividieren – der kleine Beitragsvorteil ist diese Nachteile aus meiner Sicht selten wert.
Die verbundene Risikolebensversicherung – ein gemeinsamer Vertrag auf zwei Leben, der beim ersten Todesfall einmal zahlt – wird gern angeboten, weil sie ein paar Euro günstiger ist als zwei Einzelverträge. Dieser Preisvorteil kauft sich allerdings drei Probleme ein. Erstens die Steuer: Auch hier gilt bei Unverheirateten nur die Hälfte der Auszahlung als eigene Leistung, die andere Hälfte fällt in den Nachlass und wird oberhalb des Freibetrags besteuert – das Über-Kreuz-Problem ist also nur halb gelöst. Zweitens die einmalige Zahlung: Sterben beide Partner kurz nacheinander (der gemeinsame Autounfall ist das klassische, ungern durchdachte Szenario), zahlt der Vertrag trotzdem nur eine Summe, während zwei Einzelverträge beide leisten würden – gerade mit Kindern ist das ein echter Unterschied. Und drittens die Trennung: Ein gemeinsamer Vertrag lässt sich nicht in zwei halbe zerlegen; in der Praxis bleibt meist nur die Kündigung, und wer dann mit Ende dreißig und ein paar Jahren Krankenakte neu abschließt, zahlt für denselben Schutz deutlich mehr. Zwei getrennte Verträge – ob klassisch oder über Kreuz – kosten ein paar Euro mehr im Monat und ersparen einem alle drei Probleme. Das ist einer der Fälle, in denen die billigste Variante die teuerste Entscheidung sein kann.
Kosten, Gesundheitsfragen und ein klares Wort zur Kapitalvariante
Die kurze Antwort: Für gesunde Nichtraucher um die dreißig kosten mehrere hunderttausend Euro Absicherung häufig einen niedrigen zweistelligen Monatsbeitrag pro Vertrag – Rauchen, höheres Eintrittsalter und Vorerkrankungen sind die drei großen Preistreiber. Die Gesundheitsfragen gehören absolut ehrlich beantwortet, und vom Kombiprodukt Kapitallebensversicherung halte ich wenig: Absichern und Sparen trennt man besser.
Beim Preis ist die Risikolebensversicherung die vielleicht dankbarste Police überhaupt. Weil sie keinen Sparanteil hat und nur das reine Todesfallrisiko trägt, sind die Beiträge für junge, gesunde Menschen klein – Nina und David zahlen für ihre gut 600.000 Euro Gesamtabsicherung über beide Verträge zusammen weniger, als ihr Streamingpaket kostet. Drei Dinge treiben den Preis spürbar: Rauchen (Versicherer kalkulieren für Raucher schnell das Doppelte und mehr, und wer erst kürzlich aufgehört hat, gilt meist noch jahrelang als Raucher), das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand beim Abschluss. Daraus folgt dieselbe Logik wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: früh abschließen, solange die Akte leer ist, und die Gesundheitsfragen vollständig und ehrlich beantworten – eine verschwiegene Behandlung ist der eine Hebel, mit dem ein Versicherer die Zahlung im Ernstfall verweigern kann, und dieser Ernstfall ist hier per Definition der, in dem die Familie das Geld am dringendsten braucht. Nützlich ist außerdem eine Nachversicherungsgarantie, mit der sich die summe bei Heirat, Geburt oder Immobilienkauf ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen lässt – wer heute noch zur Miete wohnt, aber den Kauf plant (ob sich der überhaupt rechnet, ist ein eigenes Thema), baut sich damit die spätere Aufstockung gleich mit ein.
Steuerlich noch eine ehrliche Fußnote, bevor sie dir jemand als Verkaufsargument serviert: Die Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen nach Paragraf 10 des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich absetzbar – nur ist der zuständige Höchstbetrag von 1.900 Euro bei Angestellten durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge praktisch immer schon ausgeschöpft. In der Realität bringt die Absetzbarkeit also den wenigsten etwas; wer sie dir als großen Vorteil verkauft, hat entweder nicht nachgerechnet oder hofft, dass du es nicht tust.
Früher oder später begegnet dir in diesem Zusammenhang die Kapitallebensversicherung – das Kombiprodukt, das Todesfallschutz und Sparvertrag in einer Police bündelt und am Ende eine Ablaufleistung auszahlt. Meine Meinung dazu ist eindeutig, und ich sage sie, obwohl ich mit Versicherungen mein Geld verdiene: In fast allen Fällen ist die Trennung besser. Der reine Risikoschutz kostet, wie gerade gesehen, wenige Euro; alles, was du zusätzlich in ein Kombiprodukt einzahlst, ist ein Sparvertrag mit den Kosten und der Intransparenz einer Versicherungshülle, in dem sich kaum nachvollziehen lässt, was der Schutz kostet und was die Anlage bringt. Wer stattdessen die schlanke Risikolebensversicherung abschließt und die Differenz konsequent in seinen Vermögensaufbau steckt – ob Depot oder eine moderne, kostengünstige Altersvorsorge, je nach Ziel –, fährt in aller Regel transparenter und am Ende besser. Zur Einordnung meiner eigenen Rolle: Ich vermittle auch Risikolebensversicherungen und verdiene über die im Produkt einkalkulierte Provision, du zahlst nichts extra – und gerade weil die Beiträge hier so klein sind, ist das ehrlicherweise kein Produkt, an dem ein Berater reich wird. Umso mehr gilt: Lass dir jede Empfehlung mit deiner Bedarfsrechnung begründen, nicht mit dem Produktprospekt. Wer dir die Summe nicht herleiten kann, hat sie gewürfelt.
Häufige Fragen
Wir sind verheiratet – brauchen wir die Über-Kreuz-Konstruktion trotzdem? Meist nicht, euer Freibetrag von 500.000 Euro pro Ehepartner fängt die üblichen Summen ab. Interessant wird die Konstruktion für Verheiratete erst, wenn hohe Versicherungssummen mit weiterem Vermögen zusammentreffen – Immobilien, Depots, Erbschaften zählen in denselben Freibetrag, und der lässt sich nur alle zehn Jahre neu nutzen. Bei sehr großen Gesamtvermögen lohnt der Blick also auch mit Trauschein.
Was passiert mit der Über-Kreuz-Police, wenn wir uns trennen? Das ist einer ihrer unterschätzten Vorteile: Es sind zwei unabhängige Verträge, jeder kann seinen einzeln kündigen, die Summe senken oder – je nach Anbieter – die versicherte Person nicht, wohl aber Laufzeit und Höhe anpassen. Es gibt kein gemeinsames Vertragsgeflecht, das entwirrt werden müsste. Nach einer Trennung solltet ihr die Verträge trotzdem zügig anfassen, denn niemand will versehentlich noch Jahre das Leben des Ex-Partners versichern.
Heiraten wir später – müssen wir die Verträge dann umbauen? Nein, die Über-Kreuz-Konstruktion schadet auch Verheirateten nicht, sie ist dann nur nicht mehr zwingend nötig. Die Verträge können unverändert weiterlaufen. Wichtiger ist der umgekehrte Anlass: Heirat, Geburt und Hauskauf sind die klassischen Momente, in denen die Versicherungssumme über eine Nachversicherungsgarantie nach oben angepasst gehört, weil der Absicherungsbedarf gerade gesprungen ist.
Zahlt die Risikolebensversicherung auch bei Krankheit oder nur bei Unfall? Sie zahlt beim Tod der versicherten Person während der Laufzeit, unabhängig von der Ursache – Krankheit, Unfall, es spielt keine Rolle. Üblich ist lediglich eine Wartefrist bei Suizid in den ersten Vertragsjahren. Verwechsle sie nicht mit einer Unfallversicherung, die nur das seltene Unfallszenario abdeckt, und nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, die dein Einkommen zu Lebzeiten schützt – die drei beantworten völlig verschiedene Fragen, und in der Reihenfolge der Wichtigkeit kommt für die meisten Familien erst die BU, dann die Risikolebensversicherung.
Fazit: Ein billiges Produkt, bei dem die Konstruktion über alles entscheidet
Die Risikolebensversicherung gehört zu den wenigen Policen, bei denen die Frage nach dem Ob einfach ist: Wer Familie oder einen gemeinsamen Kredit hat, braucht sie; wer beides nicht hat, braucht sie nicht. Schwieriger – und im Ernstfall folgenreicher – sind die Fragen dahinter. Die Summe gehört aus Restschuld und Einkommensersatz hergeleitet statt gegriffen, die Laufzeit endet erst, wenn wirklich niemand mehr finanziell von dir abhängt, und bei unverheirateten Paaren entscheidet die Vertragskonstruktion darüber, ob im schlimmsten Moment die volle Summe ankommt oder das Finanzamt 30 Prozent abzweigt. Nina und David haben am Ende zwei Über-Kreuz-Verträge mit zusammen gut 600.000 Euro aufgesetzt, bezahlt von zwei getrennten Konten – der Mehraufwand gegenüber der falschen Konstruktion lag bei einer halben Stunde Papierkram und null Euro Beitrag.
Ob deine Absicherung in Höhe, Laufzeit und Konstruktion zu deiner Situation passt – oder ob ein bestehender Vertrag genau die Fehler enthält, um die es hier ging –, lässt sich in einem kurzen, unverbindlichen Gespräch an deiner konkreten Situation durchrechnen, idealerweise bevor die erste größere Entnahme ansteht. Kein Verkauf, kein Fachchinesisch, und wenn du schlicht keine Risikolebensversicherung brauchst, ist das die kürzeste und ehrlichste Antwort des Termins. Das ist smart.
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